Staatsfeindlichkeit im christlichen Mantel
Bilder von der Friedlichen Revolution gingen um die ganze Welt. Doch wie war das eigentlich? In der Serie „Revolutionsgeschichte(n)“ blickt die LVZ – unterstützt vom Archiv Bürgerbewegung und dem Bürgerkomitee Leipzig – auf Ereignisse vor 20 Jahren zurück. Heute geht es um das Friedensgebet vom 8. Mai 1989 und die Ereignisse danach.
Am 9. Mai 1989 wurde Stasi-Minister Erich Mielke über Zuführungen nach dem Friedensgebet in der Nikolaikirche informiert. Die ereigneten sich kurz nach der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989, bei der Bürger die Auszählung überwacht und dabei auch in Leipzig eine klare Fälschung des Ergebnisses festgestellt hatten. Einen Tag später, übrigens am Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus, war wieder das montägliche Friedensgebet, das diesmal von der Initiativgruppe Leben gestaltet wurde. Das begann unter Beifall, denn es konnte bekannt gegeben werden, dass alle – bis auf Sven Kulow – am 7. Mai Inhaftierten wieder freigelassen worden sind. Bei dem Friedensgebet ging es um ein brisantes Thema: Und zwar die Frage, ob die Kirche ein politische Mandat hat oder nicht.
Das hatte bereits in den Monaten zuvor heftige Diskussionen ausgelöst. Zur Erinnerung: Pfarrer Christoph Wonneberger, der Mitbegründer der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“, koordinierte die Gebete seit 1986. Deren politische Ausrichtung nahm allerdings zu – vor allem durch den Zulauf von Ausreisewilligen. Dem Staat war das ein Dorn im Auge, der Druck auf die Kirchenleitungen wurde erhöht. Superintendent Friedrich Magirius entzog Wonneberger im August 1988 die Koordinierung der Gebete, die die Basisgruppen nicht mehr selbstständig gestalten durften. Daraufhin fühlten sie sich nun nicht nur vom Staat, sondern auch von der Kirche ins Abseits gedrängt, protestierten gegen das „Redeverbot“.
Das führte zu allerlei innerkirchlichen Konflikten um den Charakter der Gebete, die von der Obrigkeit als „staatsfeindliche Veranstaltungen im christlichen Mantel“ gewertet worden . Doch auch die Kirchenleitung sah „politische Demonstrationen nicht als geeignete Form des Zeugnisses der Kirche“, wie auch aus Briefen an die Gemeinden hervorgeht. Erst ab 10. April 1989 durften die Bürgerrechtler wieder Friedensgebete in Eigenregie gestalten. Die Diskussion war damit freilich noch nicht beendet. Im Friedensgebet am 8. Mai 1989 stellte Bürgerrechtler Michael Arnold auch die These von der „notwendigen politischen Neutralität der Kirche“ theologisch infrage. Jene Frage beschreibt Martin Jankowski auch im soeben erschienen Buch „Vom Gebet zur Demo“ im Verlag Edition Christmon (Herausgeber: Arnd Brummer). „Wer darf die Bibel auslegen und ihre Botschaft verkündigen?“, bringt Jankowski diesen neuerlichen theologischen Streit um das Hauptthema der Reformation auf den Punkt.
Arnold wollte seine Wort als Anregung und Aufruf verstanden wissen, die Kirchenpolitik zu ändern und sich mehr den Problemen der Menschen zuzuwenden. „Lass uns beginnen, neu anzufangen und nicht wieder aufzuhören, öffentlich und privat die Wahrheit zu sagen. Lass uns die Angst überwinden, die uns zu Duldern des Unrechts macht“, sagte er in der Fürbitte, die er gemeinsam mit Gesine Oltmanns gestaltete.
Nach dem Friedensgebet in der Nikolaikirche am 8. Mai kam es erneut zu Protesten. Ein Demonstrationszug mit etwa 550 Menschen setzte sich in Bewegung. Die Sicherheitskräfte versuchten, den Zug erstmals durch eine Polizeikette aufzuhalten. Es kam zu zwölf Verhaftungen.
Mathias Orbeck, LVZ vom 9. Mai 2009
